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Die Bestellung als Steuerberater erfolgt auf Antrag und setzt grundsätzlich das vorherige Bestehen der Steuerberaterprüfung voraus. Der schriftliche Teil der Prüfung findet bundeseinheitlich einmal im Jahr Anfang Oktober statt.

Die mündliche Prüfung beginnt jeweils im Januar/Februar des darauf folgenden Jahres. Im Jahr 2012 finden die Aufsichtsarbeiten (schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung) statt:

am 09., 10. und 11. Oktober 2012

Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist eine einschlägige Hochschul- bzw. Berufsausbildung und eine - je nach Ausbildung - zwei- bis zehnjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2012 muss bis spätestens 30. April 2012 auf vorgegebenem Vordruck bei der Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg beantragt werden.

Für die Bestellung als Steuerberater, nach bestandenem Examen, sind die Steuerberaterkammern zuständig.

Weitere Informationen:

Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2012

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung/Eignungsprüfung 2011 und die hierfür als Hilfsmittel zugelassenen Textausgaben